|
Dienstleistungsaufträge: Wie Unternehmen
Kostenvorteile nutzen und
die Ausgleichsabgabe reduzieren können
Als
Unternehmen profitieren Sie in von den Dienstleistungen
der Werkstätten Gottessegen doppelt:
Sie kaufen
z.B. Verpackungsarbeiten günstig ein und können
gleichzeitig die im Rechnungsbetrag
enthaltenen Arbeitsleistungen gemäß § 140 SGB IX zu 50%
auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Unternehmen, die über mehr als 20 Arbeitsplätze
verfügen, haben gemäß § 71 SGB IX wenigstens 5%
ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen.
Für jeden unbesetzten Pflichtplatz ist eine
monatliche Ausgleichsabgabe zu entrichten. |