Auszug aus der Satzung des Vereins Christopherus-Haus e.V. für Seelenpflegebedürftige
in Dortmund, Bochum und Witten (i.d.F. vom 22.09.1995):
„Der Verein stellt sich die Aufgabe, Einrichtungen zu schaffen und
zu unterhalten, die Seelenpflege-
bedürftigen vorschulische und schulische Erziehung sowie Bildungs-, Arbeits- und Wohnmöglichkeiten
einschließlich Förderung und Durchführung des Behinderten- und Rehabilitationssportes
bieten. Ferner
gehört zum Vereinszweck die sozialpädagogische Betreuung von Kindern durch die Errichtung und den
Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder.
Grundlage der Arbeit ist die anthroposophische Menschenkunde Rudolf Steiners.“
Dortmund, im Dezember 2000