|
Nach dem
Eingangsverfahren beginnt der Berufsbildungsbereich.
Dabei durchläuft der neue Beschäftigte innerhalb
eines Jahres
fünf bis sechs unterschiedliche Arbeitsbereiche
(Berufsfindung) innerhalb der Werkstatt, in denen
verschiedene
Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden und die
berufliche Förderung stattfindet. Darüber hinaus
ist die
Persönlichkeitsentwicklung und die Förderung des Sozial-
und Arbeitsverhaltens ein wesentlicher Bestandteil
der
Förderung.
Der
abschließende Bericht dient der erneuten Vorlage des
Fachausschusses und beschreibt die Leistungsfähigkeit
des Menschen
mit Behinderung mit dem Ziel einer möglichen
weiterführenden Förderung (Vertiefungsjahr).
Während des
Vertiefungsjahres ist der Beschäftigte fest in eine
selbst gewählte Arbeitsgruppe integriert und verfolgt
dort
langfristig angelegte und höherwertige Lernziele. Dazu
zählt u.a. die Arbeit an Maschinen und Geräten, das
Unterscheiden von Materialien, die eigenständige
Durchführung von wiederkehrenden Arbeiten und die
Aufnahme
bzw.
Verarbeitung von optischen und akustischen
Informationen.
Am Ende des
Berufsbildungsbereichs steht die Lossprechung aller
Teilnehmer, die die Aufnahme in den Arbeits-
bereich der
Werkstattgemeinschaft symbolisiert.
Die
Berufsbildung und die anschließende Lossprechung ist mit
der handwerklich-technischen Ausbildung im
allgemeinen
Berufsleben gleichzusetzen. Durch eine gemeinsame
Feierstunde im Beisein der Werkstattmitglieder
und Eltern
wird die Bedeutung dieses Ereignisses für den/die
Einzelne/n und die übrige Gemeinschaft unterstrichen.
|